Mit der heutigen Urteilsverkündung erklärt das Bundesverfassungsgericht das Zulassungsverfahren nach Numerus Clausus für teilweise Verfassungswidrig. Bund und Länder haben nun bis zum 31.12.2019 Zeit, dass Zulassungsverfahren zu überarbeiten. Das Gericht fordert, dass etwa das strukturierte Interview, welches einige Hochschulen zur Auswahl nutzen, in „standardisierter und strukturierter Form“ bundeseinheitlich durchgeführt wird. Weiterhin zweifelt das Gericht an der Vergleichbarkeit der Abiturnoten innerhalb Deutschlands (Zitat Zeit: „So erreichen in Thüringen beispielsweise 38 Prozent der Abiturienten einen Notendurchschnitt zwischen 1,0 und 1,9. In Niedersachsen sind es dagegen nur 17 Prozent.“). Das Gericht mahnt außerdem in Bezug auf die hochschulinternen Auswahlkriterien an: „Dürfen Universitäten ohne gesetzlich vorgegebene Kriterien nach eigenem Ermessen die Bewerber auswählen?“
Das Verfassungsgericht sieht diese Punkte im Wiederspruch zu Artikel 12 des Grundgesetzes, nachdem jeder das Recht hat, seinen Beruf und seinen Ausbildungsort frei zu wählen, da zum Beispiel auch die Auswahl der Studienorte im Zulassungsverfahren begrenzt ist.
Hier das Urteil samt Begründung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-112.html
Artikel der Zeit:
http://www.zeit.de/campus/2017-12/bundesverfassungsgericht-medizin-nc-in-teilen-verfassungswidrig